Zur im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl zählen alle Räume und Räumlichkeiten der Mietwohnung. Somit gehören sowohl Küche und Flur als auch die Abstellkammer voll zur anzurechnenden Wohnfläche. Einbaumöbel wie Wandschränke oder eine fest eingebaute Badewanne werden ebenfalls voll mit berechnet. Gleiches...