Seit dem 1. Januar 2004 gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Verordnung basiert auf den §§ 42‒44 der II. Berechnungsverordnung und löst diese ab. Sie beinhaltet die gesetzliche Definition der Wohnfläche. Für ältere Mietverträge gelten weiterhin die alten Bestimmungen. Unterschiede zu...
Zur im Mietvertrag angegebenen Quadratmeterzahl zählen alle Räume und Räumlichkeiten der Mietwohnung. Somit gehören sowohl Küche und Flur als auch die Abstellkammer voll zur anzurechnenden Wohnfläche. Einbaumöbel wie Wandschränke oder eine fest eingebaute Badewanne werden ebenfalls voll mit berechnet. Gleiches...